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Am Rande der historischen Bebauung im westlichen Abschluss der Gesamtanlage erhebt sich das stattliche Wohnhaus aus dem Jahr 1734 mit angefügter Scheune, die aus dem Jahr 1752 datiert. Wohnhaus über hohem Sandsteinsockel in symmetrischem Fachwerkverband mit Mannfiguren an Eck- und Bundständern des Obergeschosses, dazwischen ausgeprägtes Sprossenwerk eines Leitermotives im Brüstungsbereich.
Scheune in bewusster gestalterischer Anlehnung mit ähnlichem Fachwerkraster wie das Wohnhaus.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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