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Ortsbildprägendes Wohnhaus gegenüber dem Anger aus dem ersten Drittel des 18. Jhs. in asymmetrischem Gerüstgefüge. An der Unterkante der Schwelle sowie den Füllhölzern eingelegtes Seilband als bescheidener Schmuckdekor.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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