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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Harmuthsachsen
Das traufständige Wohnhaus in zwei Geschossen mit seitlicher Toreinfahrt markiert den Beginn der Bebauung des Straßenzuges. Wie die Hohlkehlen an den Füllhölzern anzeigen, datiert der Kern des Gebäudes in die zweite Hälfte des 16. Jhs. Das heutige Erscheinungsbild repräsentiert ein Gebäude des 19. Jhs.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |