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Giebelständiges Wohnhaus in zwei Geschossen über hohem, massivem Sockel mit inschriftlich datierter Fachwerkkonfiguration aus dem Jahr 1792: an den Eck- und Bundständern Mannfiguren mit vegetabilem Flachschnitzdekor, an den Füllhölzern aufgemalte Ornamente. In den Brüstungsgefachen des Obergeschosses Sprossenreihung eines Leitermotives. Am Beginn des abknickenden Straßenverlaufes ist das Gebäude aus städtebaulichen und ortsgeschichtlichen Gründen erhaltenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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