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Traufständiges Wohnhaus stattlicher Größe von ortsbildprägender Bedeutung an der Kreuzung zur Schillerstraße in lebhaftem Fachwerkgerüst, inschriftlich in das Jahr 1738 datiert. Über einem hohen Massivsockel erhebt sich das Gebäude in zwei Stockwerken mit Mannfiguren an den Eck- und Bundständern, im Brüstungsbereich verfestigen zusätzlich Diagonalstreben das Fachwerkgerüst. An den Eckständern eingestellte 3/4-Säulen mit angedeutetem Schaftring und abschließendem Schuppen-Voluten-Mischdekor.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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