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Ehemaliger Gutshof der Herren von Hundelshausen, bestehend aus einem Herrenhaus aus der Mitte des 16. Jhs. und Wirtschaftsgebäuden aus dem 19./20. Jh.
Fachwerkwohnhaus in drei Stockwerken mit Mannfiguren an Eck- und Bundständern mit überblatteten Kopfund Fußstreben. Rähm und Schwelle mit breitem Zopfbandmotiv, zwischen den Balkenköpfen Füllhölzer mit gepfeiltem Perlstab.
Die Wirtschaftsgebäude erheben sich über einem massiven Untergeschoss in konstruktivem Fachwerkgefüge, im Bereich der Hofeinfahrt haben sich zwei Torpfeiler aus dem Ende des 18. Jhs. erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Grenzstein |
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