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Giebelständiges Wohnhaus in zwei Geschossen über hohem, massivem Sockel in prächtiger Fachwerkkonfiguration. An der Traufseite Mannfiguren mit gebogenen Fußstreben an Eck- und Bundständern mit zum Teil zusätzlichen Fußknaggen, an den Zwischenständern konvergierende Fußstreben in ähnlichem Zuschnitt. An dem giebelseitigen Zwischenständer wellenförmige Kopf- und Fußstreben mit reichem Flachschnitzdekor. Am Ständer des
abschließenden Giebeldreieck Viertelkreissegmente als Fuß- und Kopfstreben.
Das Gebäude wurde 1767 erbaut.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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