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Hofanlage mit Wohnhaus in ortsbildprägender Ecklage aus dem Jahr 1831 mit giebelseitiger Schaufassade. Dort in beiden Stockwerken dichte Reihung zum Teil geschosshoher Stiele. An den Eckständern bemerkenswerte Schachbrettverzierung. Scheune und Stallungen in 3/4-Streben bzw. Stockwerkstreben, Erdgeschoss aus massivem Backsteinmauerwerk.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |