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Giebelständiges Wohnhaus mit inschriftlicher Datierung auf der Schwelle: ͈ICH HABE GEBAUT EIN NEUES HAUS WAN GOTT WIL SO MUS ICH HERAUS WEM ERS GÖNT DEM WIRT ERS GÄBEN UND MIT HERNACH EIN BESSER LEBEN Z. M. JOHANNES HOMANN ANNO 1805". Die bescheidene Fachwerkkonfiguration in konstruktivem Gerüstraster entspricht der Erbauungszeit.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |