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Der Ort Rechtebach zeichnet sich durch eine weit gehend ungestörte historische Bebauung aus.
Entlang der Holunderstraße und des Haselweges reihen sich größere Hofanlagen mit giebelständigen Wohnhäusern aneinander, die zur Zeit der Wende vom 18. zum 19. Jh. entstanden.Im südlichen Bereich der exponiert liegenden Kirche erstreckt sich eine dichte Staffel kleinmaßstäblicher Bebauung, die zusammen mit dem vorzüglich erhaltenen Anger das ehemalige Ortszentrum bezeichnet.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |