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Dreiseitig umbaute Hofanlage mit giebelständigem Wohnhaus, zwei Scheunen und weiteren Nebengebäuden.
Das um 1750 erbaute Wohnhaus erhebt sich in zwei Geschossen über einem hohen Sandsteinsockel mit einem kräftigen Fachwerkgefüge: Eck- und Bundständer beider Stockwerke sind mit Mannfiguren besetzt, deren Fußstreben zum Teil weit ausschwingen; dazwischen durchzieht ein Leitermotiv den Brüstungsbereich. Hinter dem Wohnhaus befindet sich ein angefügter Speicher.
Scheune in konstruktivem Fachwerkgerüst, im Untergeschoss Stallungen aus massivem Mauerwerk. Gegenüber dem Wohnhauses erhebt sich eine weitere Scheune, die, wie die schon erwähnte, in der Mitte des 19. Jhs. in konstruktivem Fachwerkraster errichtet wurde.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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