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Die Gesamtanlage Rodebachs umfasst den ursprünglichen Ortskern rund um die erhöht liegende Kirche und den im Kreuzungsmittelpunkt mehrerer Straßenzüge angesiedelten Anger. Das Ortsbild wird im wesentlichen von mittel- bis kleinbäuerlichen Hofanlagen geprägt, die sich in lockerer Reihung aneinanderfügen. Eine dicht geschlossene Gebäudestaffel bestimmt die Bebauung im Abschnitt Amselweg 8-18, wo sich traufständige Wohnhäuser aus dem 17. bzw. 18. Jh. zusammenschließen.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |