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Hakenförmige Hofanlage mit giebelständigem Wohnhaus über hohem Sockel, 1824 datiert. Die einsichtige Traufseite in repräsentativem Gefüge einer Schaufassade mit Mannfiguren an den Eck- und Bundständern, deren Fußstreben deutlich gebogen sind. Rechtwinklig vom Wohnhaus abknickend erhebt sich die 1843 datierte Scheune in konstruktivem Fachwerkraster.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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