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Der Komplex der Niedermühle setzt sich aus einem Wohnhaus aus der Mitte des 18. Jhs. sowie Wirtschaftsgebäuden aus dem 19. Jh. zusammen. Das Wohnhaus erhebt sich in stattlicher Gestalt in markantem Fachwerkraster mit Mannfiguren an den Eckständern und konvergierenden Fußstreben an den Zwischenständern. Nebengebäude in konstruktivem Fachwerkgefüge, zum Teil in desolatem Zustand.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |