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Die Bebauung des Ortes umschließt im ursprünglichen Kern den Bereich um den Kirchberg, der mit der darauf erbauten Kirche weithin die Ortssilhouette prägt. Im Lauf der Zeit orientierte sich die Besiedlung am Verlauf der nach Waldkappel führenden Weserstraße, wo im 17. Jh. die ersten Höfe erbaut wurden. Dort erstreckt sich mit den Gebäuden Nr. 29, 31/33, 35 und 37 eine dichte Staffel giebelständiger Wohnhäuser, die das Ortsbild in diesem Bereich der Durchgangsstraße maßgeblich prägt.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |