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Stattliche Hofanlage in unmittelbarer Nähe zur Kirche mit einem Wohnhaus um 1800 sowie zwei Scheunen aus dem 18. bzw. 19. Jh. Wohnhaus in zwei Geschossen mit konstruktivem Fachwerkraster, traufständige Scheune im Untergeschoss massives Backsteinmauerwerk, darüber konstruktives Fachwerkgefüge mit geschosshohen Streben. Rechtwinklig daran angrenzend erhebt sich eine zweite Scheune in Ständer-Rähm-Mischbauweise. Die Wirtschaftsgebäude prägen entscheidend das Ortsbild am abschüssigen Kirchberg.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |