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Groß dimensionierte Hofanlage mit zwei giebelständigen Wohnhäusern und Wirtschaftsgebäuden im hinteren Bereich des Grundstückes. Nr. 33 stammt wohl, wie die Fachwerkkonfiguration vermuten lässt, aus der Mitte des 17. Jhs., der gegenüber befindliche Altenteiler ist in der zweiten Hälfte des 19. Jhs. anzusiedeln. Die Wirtschaftsgebäude stammen aus der zweiten Hälfte des 19. Jhs.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |