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Traufständiges Wohnhaus mit inschriftlicher Datierung in das Jahr 1841 in schmucklosem Fachwerkgerüst mit 3/4-Streben an Eck- und Bundständern des Obergeschosses. Brüstungsbereich mit Leitermotiv. Der Eingang ist über eine zweiläufige Freitreppe erreichbar. Als ein typisches Gebäude aus der Mitte des 19. Jhs. ist das Haus aus städtebaulichen und ortsgeschichtlichen Gründen erhaltenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |