Gesamtanlage Wanfried Vor dem Untertor
Gesamtanlage Wanfried Vor dem Obertor
Gesamtanlage Wanfried Marktstraße
Gesamtanlage Wanfried Schloßstraße/Unter der Tränke
Gesamtanlage Wanfried Marktstraße
Gesamtanlage Wanfried Vom Beckersberg aus
Gesamtanlage Wanfried Ringstraße
Gesamtanlage Wanfried
Gesamtanlage Wanfried Vor dem Gatter
Gesamtanlage Wanfried Untere Schloßstraße
Gesamtanlage Wanfried Hinterm Marstall
Gesamtanlage Wanfried Marktstraße
Gesamtanlage Wanfried Marktstraße
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Werra-Meißner-Kreis
Wanfried
  • Gesamtanlage
Gesamtanlage Wanfried

Die Altstadt wird durch die Durchgangstrasse der Marktstraße mit den repräsentativen Wohn-, Wirts- und Geschäftshäusern aus dem 17./18. Jh. geprägt. Sie bilden eine dichte Zeilenbebauung bis in den südlichen Abschnitt der Gesamtanlage, die von der katholischen Kirche, der ehemaligen Brauerei sowie einer Turnhalle abgeschlossen wird. Besonders erwähnenswert sind in diesem Bereich das Rathaus an der Kreuzung zum Steinweg sowie das Gasthaus "Zum Schwan". Am Beginn der Seitenstraße Vordem Gatter erhebt sich eine dichte Reihe kleindimensionierter Häuser aus dem 17. Jh.Von der Marktstraße erstreckt sich die Altstadt in Richtung zur Werra, die die natürliche Grenze der Bebauung bildet. Diese erhebt sich im Verlauf eines unregelmäßigen Straßengefüges in kleinmaßstäblichen Gebäuden. Bauliche Schwerpunkte setzen im südlichen Abschnitt das ehemalige Schloss mit den angegliederten Wirtschaftsgebäuden, die evangelische Kirche sowie die repräsentativen Handelshäuser an der Schlagdstraße, die die überregionale Bedeutung Wanfrieds dokumentieren. Im kurvigen Verlauf der Ringstraße am nördlichen Rand der Gesamtanlage findet sich die lockere Bebauung großdimensionierter gründerzeitlicher Wohnhäuser.Die Stadt Wanfried zeigt eine gut erhaltene historische Bausubstanz, die die ehemalige Bedeutung dieses Handelsplatzes überregionaler Bedeutung vergegenwärtigt.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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