Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Sachgesamtheit des ehemaligen Schlosses der hessischen Landgrafen, das anstelle einer Wasserburg unter Verwendung alten Mauerwerks unter Landgraf Wilhelm IV. 1589 erbaut wurde. 1609-1619 durch Landgraf Moritz mit einem Wall und Graben umgeben. Dreiseitiges Hauptgebäude in massivem Mauerwerk über zwei Geschossen mit klarer Gliederung durch Fensterachsen. Ehemaliger Marstall in massivem Untergeschoss mit aufgesetztem Fachwerkgerüst aus dem 18. Jh., Scheune aus dem 19. Jh.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |