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Markantes Fabrikgebäude an der Ecklage zur Ringstraße aus dem Jahr 1921, dessen zweckgerichtete Architektur von markanten Jugendstilanklängen geprägt wird.
Die Werkhalle wird von hohen Doppelfenstern geöffnet, die möglichst viel Licht in den Innenraum einfließen lassen sollen, die Seitenflügel der Halle werden durch ein Obergeschoss aufgestockt, in dem sich die Verwaltungsräume befinden. Diese aufgesetzten Kompartimente, die vom Erdgeschoss des Werkbereichs durch ein kräftiges Gesims geschieden werden, sind von einer bekrönenden Giebelgruppe geschlossen. Das Gebäude ist aus sozialgeschichtlichen, städtebaulichen und bautypologischen Aspekten Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |