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Ehemaliges Keudell-Schloss, dessen Ursprung bis in das 14. Jh. zurückreicht. Großdirnensionieries Herrenhaus in drei Geschossen, Untergeschoss in massivem Mauerwerk aus dem Beginn des 17. Jhs., die Fachwerkobergeschosse nach einem Brand im Jahr 1878 in angedeutetem Fachwerkgefüge des 17. Jhs. erneuert. Als ortsbildprägender Bau an der Ecke zur Martinsgasse ist das Haus aus städtebaulichen und ortsgeschichtlichen Gründen erhaltenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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