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aufständiges Wohnhaus mit konstruktiver Fachwerkkonfiguration aus dem Beginn des 17. Jhs. mit überblatteten Kopf- und Fußstreben an Eck- und Bundständern. An der Unterkante der Schwelle und an den Füllhölzern eingelegte Schiffskehlen mit Rundstab. Linker Gebäudeteil jünger, vermutlich aus dem 18. Jh.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Baum |