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Dorf Nauheim mit altem Friedhof
Inmitten des Nauheimer Stadtgebiets ist bis heute auf einen dörflichen Kern zu treffen. Für den Gesamteindruck sind hier bäuerliche Gehöfte in Fachwerkbauweise entlang eines von alters überkommenen Wegenetzes bestimmend. Das Vordringen städtischer Bauformen wie im Falle des Wohn- und Geschäftshauses an der Gabelung von Haupt- und Ritterstraße oder der Wohnsiedlungsbauten in der Friedrichstraße bleibt die Ausnahme.
Auf Karten aus der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts ist das Dorf Nauheim noch mit seiner vollständigen Ummauerung und den insgesamt drei Toren auf der Ost-, West- und Südseite der Ortschaft zu sehen. Spätestens mit den ersten Erweiterungsplanungen während der 1850er Jahre begann der Abbruch des alten Mauerrings. Dem früheren Befestigungsverlauf folgen im Westen bis heute mit einem dörflichen Erscheinungsbild Graben- und Bachstraße. Im Norden, Osten und Süden haben Stresemannstraße, Alicenstraße und Ernst-Ludwig-Ring als neuere Tangentialstraßen den historischen Dorfrand überformt und einer städtischen Entwicklung den Weg geebnet.
Im Innern des "Dorfes" Nauheim entfalten gegenüber den bäuerlichen Anwesen nach wie vor drei Barockbauten ihre dominierende Wirkung. Es sind das Rathaus am zentralen Marktplatz sowie die Reinhards-und die Wilhelmskirche, beide mit einem als peripher zu bezeichnenden Standort. Die Wilhelmskirche war ursprünglich von einem Totenhof umgeben. Mit größeren Ausmaßen wurde er vermutlich Mitte des 19. Jahrhundert an einen Platz unmittelbar vor dem südlichen Dorfrand verlegt. Nach seinem Funktionsverlust durch einen jüngeren Friedhof an der Homburger Straße wurde er zu einem kleinen Park umgewidmet. Die Freifläche vermittelt zwischen altem Dorfkern, Ortserweiterung und freistehenden Schulbauten.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |