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Wohnhaus in dichtem Baugefüge mit einer typischen Fachwerkkonfiguration aus dem frühen 17. Jh. An den Eckständern überblattete Kopf- und Fußstreben mit auffallend dünnem Kopfholz. An der Unterkante der Schwelle und an den Füllhölzern eingelegte Schiffskehlen mit Rundstab. Das Zwerchhaus stammt aus der Erbauungszeit.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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