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Am Rand der historischen Ortslage befindliche Hofanlage mit erhaltener Einfriedung. Auf die ursprüngliche Gebäudesubstanz aus der Mitte des 17. Jhs. verweisen besonders die überblatteten Streben der Mannfiguren. Am straßenseitigen Nebengebäude findet sich an der Schwelle des Obergeschosses eine inschriftliche Datierung in das Jahr 1659. Die städtebaulich bedeutsame Gebäudegruppe ist aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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