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Elektrizitätswerk mit ehemaliger Werramühle, die urkundlich bis ins Jahr 1537 nachweisbar ist. Die jetzige Baugestalt stammt aus einem Umbau des Jahres 1847. Das dort eingerichtete Elektrizitätswerk nimmt im Jahr 1900 den Betrieb auf und versorgt den Ort mit elektrischer Beleuchtung.
Die Sachgesamtheit der ehemaligen Werramühle ist aus technischen und ortsgeschichtlichen Gründen erhaltenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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