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"Burgareal"
Im 18. Jahrhundert baute die Familie von Greiffenclau den nordwestlich Nauheim vorgelagerten herrschaftlichen Sitz zu einem Hofgut mit getrennten Wohn- und Wirtschaftsgebäuden aus. Sie sind noch erhalten, wenn auch inzwischen in umgestalteter Form. Das Hofgut lehnte sich an den Mauerring des Dorfes an, eine Verbindung bestand nur mittels einer Pforte in der Verlängerung der südlichen Burgstraße. Entlang der südlichen Wirtschaftsgebäude verlief ein Graben, der noch heute von der Burg- und der Brunnenstraße aus einzusehen ist. Die Verhältnisse änderten sich, als das Hofgut 1816 in gemeindlichen Besitz wechselte. In der Folgezeit entstanden auf dem ehemals herrschaftlichen Areal eine Vielzahl von öffentlichen Einrichtungen, zu denen das Amtshaus (Burgstraße 26), das Gefängnis (Johannisstraße 3), das Feuerwehrgerätehaus (Johannisstraße 5) und die Marktlaube (Burgplatz 1) zu rechnen sind.
Die Marktlaube flankierte einen freien Platz westlich der ehemals herrschaftlichen Wohngebäude (Burgstraße 20-24), auf dem ein Löschteich angelegt war. Zuvor war der Platz (heute: Burgplatz) Teil des weitläufigen "Burggartens", der sich dem Greiffenclau'schen Hofgut nach Westen anschloß. Das Gartengelände wurde Mitte des 19. Jahrhunderts Ausgangspunkt einer sich nach Westen erstreckenden Ortserweiterung, in der vornehmlich Handwerker, niedrigere Bedienstete der Saline und des expandierenden Kurbetriebs eine Wohnstatt fanden (Schnurstraße, Johannisstraße).
Das auffälligste Element des Burgareals ist der Torbogen der Burgscheune. Er wurde 1906 durchgebrochen, in den Bogenscheiteln jeweils mit dem Nauheimer Wappen als Bauschmuck. Aufgabe des Torbogens war, die genannte Orsterweiterung um Schnur- und Johannisstraße mit dem übrigen Stadtgebiet zu verbinden. Die Maßnahme wurde möglich, weil die Schule von 1869 (Friedrichstraße 3) östlich der Burgscheune 1902 ihre ursprüngliche Nutzung verlor. Mit dem Einzug zunächst der Apotheke, dann des Rathauses wurde der Schulhof entbehrlich und gab der neuen Wegeführung den erforderlichen Raum.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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