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Giebelständiges Wohnhaus in zwei Geschossen über hohem, massivem Sockel aus dem letzten Drittel des 16. Jhs. mit überblatteten Kopf- und Fußstreben. An den Füllhölzern ausgebildeter Zahnschnitt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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