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Am nördlichen Rand der historischen Ortsbebauung befindet sich der ehemalige Friedhof der Stadt. Auf dem parkartig angelegten Gelände findet sich ein kreuzförmiger Grenzstein mit den Inschriften "WEHRN" und "ESCHWEGE" und der Jahreszahl "1570". Der ursprüngliche Standort ist nicht genau zu lokalisieren, der Stein trennte jedoch die Gerichtbezirke der inschriftlich benannten Häuser, deren Grenze in der Nähe von Völkershausen belief. Weiterhin ist ein gusseisernes Grabkreuz aus dem ersten Drittel des 19. Jhs. erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |