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Giebelständiges Wohnhaus um 1750 in zwei Geschossen über hohem, massivem Sockel mit umlaufendem Geschossüberstand. Zwischen den Mannfiguren an den Eckständern Leitermotiv mit dichtem Sprossengefüge. Als Abschluss der historischen Bebauung des Straßenzuges kommt dem Gebäude besondere städtebauliche Bedeutung zu.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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