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Am Beginn des Straßenzuges setzt das Gebäude, das inschriftlich in das Jahr 1771 datiert ist, mit seinem lebhaften Fachwerkgefüge einen deutlichen städtebaulichen Akzent. An den Eck- und Bundständern sind kräftige Mannfiguren mit gebogenen Fußstreben angeordnet, dazwischen erstreckt sich ein Leitermotiv mit dichtem Sprossenzug.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Baum |