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Typisch kleinbäuerliches Wohnhaus im Verband der Zeilenbebauung mit lebhafter Fachwerkkonfiguration um 1750: an den Eck- und Bundständern Mannfiguren mit Hals- und Brustriegeln, den Eckständern sind Taustäbe eingelegt. An der Unterkante der Schwelle geteilte Fase als bescheidene Schmuckform.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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