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Das um 1760 erbaute Gebäude erhebt sich in einer markanten Fachwerkkonfiguration aus Mannfiguren und konvergierenden Fußstreben im Brüstungsbereich in der regelmäßigen Reihung der historischen Bausubstanz im Verlauf des Straßenzuges. An den Eckständern befinden sich eingelegte Taustäbe.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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