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Giebelständiges Fachwerkwohnhaus mit einer Fachwerkkonstruktion im Obergeschoss, die in die Mitte des 18. Jhs. zu datieren ist: an den Eckständern Mannfiguren mit Hals- und Brustriegeln, an den Bundständern der Trauf- und Giebelseite gebogene, mit Nasen besetzte Fußstreben im Brüstungsbereich. Die Eingangstür wird von einem Hängezapfen markiert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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