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Dreiseitig umbaute Hofanlage am Eckgrundstück zur Gartenstraße mit ortsbildprägender Bedeutung. Das Fachwerkraster aus Mannfiguren mit Hals- und Brustriegeln an den Eckständern sowie der deutlich ausgebildete Geschossüberstand deuten auf eine Erbauungszeit in die Mitte des 18. Jhs. Wirtschaftsgebäude in konstruktivem Fachwerkverband über massivem Untergeschoss.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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