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Am westlichen Rand der Gesamtanlage befindliches Wohnhaus mit einem markanten Fachwerkgefüge aus dem Beginn des 18. Jhs. Besonders charakteristisch sind die Mannfiguren des Obergeschosses mit weit ausgreifenden Fußstreben, die an der Traufseite von der Versprossung eines Leitermotives verklammert werden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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