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Dreiseitige Hofanlage aus der ersten Hälfte des 19. Jhs. Giebelständiges Wohnhaus in zwei Geschossen über hohem, massivem Sockel mit konstruktivem Fachwerkgerüst und eingeschnittenem Zwerchhaus mit Mansarddach, Wirtschaftsgebäude ebenfalls in konstruktiver Fachwerkkonfiguration. An den erhaltenen Hoftorpfosten Datierung in das Jahr 1830.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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