Lindenstraße Richtung Frankfurter Straße
Das Herz der Kurstadt Bad Nauheim mit Park, Sprudelhof, umgeben von der
Bahnhofsallee vom Sprudelhof aus
Frankfurter Straße von der Ecke Bahnhofsallee in südliche Richtung
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Wetteraukreis
Bad Nauheim
  • Gesamtanlage
Gesamtanlage Villengebiet

Villengebiet Frankfurter Straße, Bahnhofsallee

und Ludwigstraße

Zwischen dem von der Ludwigstraße umgebenen Areal der älteren Nauheimer Badehäuser im Westen sowie der Main-Weser-Bahn-Trasse im Osten entwikelte sich von der Mitte bis zum Ende des 19. Jahrhunderts ein Villengebiet von einheitlichem Erscheinungsbild. Hotels, Pensionen, Niederlassungen und Wohnungen von Kurärzten waren die vornehmlichen Nutzungen. Städtebauliches Rückgrat des Viertels sind drei Straßen. Die älteste von ihnen ist die nord-südlich verlaufende Frankfurter Straße, der Nauheim tangierende alte Landweg zwischen Friedberg und Butzbach, Anfang des 19. Jahrhunderts zur bequemer zu befahrenden Chaussee ausgebaut. Quer dazu entstand zu Beginn der 1850er Jahre eine kurze Stichverbindung nach Osten zum ersten Nauheimer Bahnhof, die in Gestalt einer Allee nach Westen bis zum Großen Sprudel verlängert wurde. Heinrich Siesmayer ließ sie schließlich im Scheitelpunkt der bogenförmig geführten Ludwigstraße enden und konstituierte damit das heutige Straßenbild in seinen wesentlichen Grundzügen. Es wurde durch im Raster erschlossene Baublöke vervollständigt. Das Aufeinandertreffen der Straßen, die strahlenförmig von der bogenförmigen Ludwigstraße abgingen, mit denen des rechtwinkligen Erschließungsrasters führte zu städtebaulich herausgehobenen Punkten. Sie wurden auch architektonisch entsprechend herausgestellt.

Im Aufriß werden die Straßenzüge von historistischen Bauten geprägt, als bevorzugter Baustil ist die Neo-Renaissance auszumachen. Daneben gibt es Beispiele für den Klassizismus aus der frühen Phase des Gebiets (Ludwigstraße 3 und 5) wie für den Jugendstil aus der späten. Neben einzelnen Pensionen sind es vor allem die Großbauten "Sprudelhof" und Bahnhof, die der Reformarchitektur des Jahrzehnts vor dem 1. Weltkrieg zuzurechnen sind. Der historische Charakter des Quartiers ist besonders gut in den kleineren Straßen wie Lessing- oder Lindenstraße erhalten. Neben den alten Bauten sind Baumbestand (Alleen) und Einfriedung mit Hecken oder baulichen Elementen wichtige Merkmale. An den Hauptverkehrswegen Ludwigstraße, Bahnhofsallee und Frankfurter Straße wurden seit der Zeit nach dem 2. Weltkrieg Veränderungen vorgenommen, die im Hinblick auf Bauvolumen und Gestaltung als Störung des überkommenen Ensembles gelten müssen. Sie wurden aus der Zone der denkmalgeschützten Gesamtanlage ausgeklammert. Die städtebaulichen Brüche des Gebiets wurzeln bereits in seiner Entstehungsgeschichte, in seiner Kopplung an das "Auf" und "Ab" der Kurstadtentwicklung. Das in einer Usa-Schleife gelegene Gelände nördlich der Ludwigstraße war Teil des Kurparkes, wurde dann zur Bebauung erschlossen. Als deren Verwirklichung auf sich warten ließ, kam es zur Anlage eines Freibades. Erst nach dessen Aufgabe in der jüngsten Vergangenheit erfolgte die Bebauung. Unter dem Aspekt der städtebaulichen Kontinuität ist zu bedauern, daß dabei das historische Ordnungsmuster der Raumkanten, die von der Straßenführung bestimmt sind, vernachlässigt blieb. Es wurde bereits angesprochen, daß die Frankfurter Straße einst ein alter Landweg war. Jahresringen entsprechend dehnte sich die Bebauung aus mit der Kreuzung zur Bahnhofsallee als Kern. Da bewußte Zäsuren nicht vorgenommen wurden, Überformungen unvermeidlich waren, war das inzwischen äußerst heterogen gewordene Straßenbild zwangsläufig. Der zunehmende Durchgangsverkehr hinterließ mit vielen und umfangreichen Regelungszeichen seine Spuren. Der Frankfurter Straße droht gegenwärtig eine Wandlung vom erlebbaren Stadtraum zur reinen Verkehrsschneise.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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