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Die Gesamtanlage des Ortes Heldra umgreift den Straßenzug der Hintergasse mit einer Staffel von Hofanlagen, die sich in diesem Bereich in dichter Folge aneinander reihen. Im südlichen Teil des Ortes beult sich die Gesamtanlage im Alten Graben und dem Straßenzug Vor der Lücke in Ost-West-Richtung aus, wobei die dort befindlichen Hofanlagen städtebauliche Akzente in unmittelbarer Nähe der an exponierter Lage befindlichen Dorfkirche setzen. Der erhöht liegende Baugrund der Kirche kennzeichnet den Kern der historischen Bebauung.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |