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Vierseitige Hofanlage an exportierter Lage gegenüber der Kirche am August-Hermann-Franke-Platz. Das Wohnhaus zeigt im Obergeschoss ein konstruktives Fachwerkgefüge aus der ersten Hälfte des 18. Jhs., die Wirtschaftsgebäude stammen aus dem Ende des 18. und 19. Jhs. Als komplette vierseitige Hofanlage in ortsbildprägender Lage ist die Gebäudegruppe aus städtebaulichen und ortsgeschichtlichen Gründen erhaltenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |