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An ortsbildprägender Lage gegenüber der Kirche erbautes Wohnhaus der Untermühle, die sich seit 1570 im Besitz der Familie von Steuben befindet. Das reiche Fachwerkgefüge mit den kräftigen Mannfiguren an den Eckständern beider Geschosse sowie das unregelmäßig angelegte Raster der Fußstreben im Brüstungsbereich legen Zeugnis ab von der hohen Stellung des Eigentümers im sozialen Gefüge des Ortes. Das Haus wurde in der ersten Hälfte des 18. Jhs. erbaut.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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