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Traufständiges Wohnhaus in einer im 19. Jh. überarbeiteten Fachwerkkonfiguration, die im Kern in die Mitte des 17. Jhs. zurückreicht. Besonders auffallend sind die nur im Brüstungsbereich ausgebildeten Fußstreben der Eckständer im Obergeschoss. An der Unterkante der Schwelle und an den Füllhölzern befinden sich eingelegte Schiffskehlen mit Rundstab.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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