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Giebelständiges Wohnhaus in zwei Geschossen über hohem, massivem Sockel bescheidener Größe in einem Fachwerkverband, der typisch für die zweite Hälfte des 17. Jhs. ist. An den Eckständern verfestigen 3/4-Streben das Fachwerkgerüst, an den Bundständern finden sich einfache Fußstreben im Brüstungsbereich als statische Verankerung. Als kleinbäuerliches Wohnhaus in unmittelbarer Nähe zur Kirche ist das Haus aus städtebaulichen und ortsgeschichtlichen Gründen erhaltenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |