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An der Gabelung zur Hintergasse befindliches Fachwerkwohnhaus aus dem Ende des 17. Jhs. mit traufseitiger Schaufassade, deren Fachwerkkonfiguration durch die Mannfiguren der Eckständer hervorgehoben wird. Der im hinteren Bereich errichtete Anbau stammt aus der ersten Hälfte des 19. Jhs. Als Wohnhaus einer kleinbäuerlichen Hofanlage ist das Gebäude Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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