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Fachwerkwohnhaus einer auf dem Eckgrundstück zur Hintergasse angelegten Hofanlage mit markant ausgebildeter Traufseite, deren abwechselnde Fachwerkfiguren auf eine bewegte Baugeschichte verweisen. Deuten die leicht gebogenen 3/4-Streben der straßenseitigen Eckständer in das 17. Jh., so ist die Mannfigur des hofseitigen Eckständers in die Mitte des 18. Jhs. zu datieren. Die Füllhölzer sind mit rankenförmigen Flachschnitzereien versehen. Im hinteren Bereich befindet sich ein Anbau aus der Mitte des 19. Jhs.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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