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Aus der Aneinanderreihung der traufständigen Wohnhäuser dieses Teils des Straßenzuges herausragendes Gebäude mit Zwerchhaus in repräsentativer Fachwerkkonfiguration aus der ersten Hälfte des 18. Jhs. Die Traufseite wird besonders durch die kräftigen Mannfiguren der Eck- und Bundständer hervorgehoben, deren Fußstreben in "Kuhfüßen" auf der Schwelle aufstehen. Im Brüstungsbereich erstreckt sich eine friesartige Reihung von konvergierenden Fußstreben.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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