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Traufständiges Wohnhaus in zwei Geschossen mit angefügtem Wirtschaftsgebäude und einer Tordurchfahrt, die den hinteren Grundstücksbereich erschließt. Ungewöhnlich sind die im Brüstungsbereich des Wohnhauses befindlichen Andreaskreuze, die in einer durchlaufenden Reihung aneinander gefügt sind. Die Gebäudegruppe wurde um 1800 errichtet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |