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Dreiseitig bebaute Hofanlage über einem markanten Eckgrundstück mit einer inschriftlichen Datierung des Wohnhauses in das Jahr 1620. Die Wirtschaftsgebäude stammen aus der ersten Hälfte des 18. Jhs. Das Fachwerkraster zeigt das typische Gefüge von Mannfiguren mit überblatteten Kopf- und Fußstreben an den Eck- und Bundständern.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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