Vor der Lücke 8/10
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Werra-Meißner-Kreis
Wanfried
Heldra
  • Vor der Lücke 8
  • Vor der Lücke 10
Flur: 10
Flurstück: 80

Am westlichen Ortsrand befindet sich ein massives Wohnhaus mit einem angeschlossenen Fabrikgebäude aus dem Jahr 1928.

Das Wohnhaus zeigt einen gewöhnlichen Grund- und Aufriss mit seitlichem Eingangsbereich und vorkragendem Mittelerker. Das Fabrikgebäude erhebt sich ein einem Geschoss, das von einem

Flachdach geschlossen wird. Die Außenwände werden von hohen, rechteckigen Sprossenfenstern geöffnet. Besonders markant sind die kannelierten Pilaster, die den Ecken beider Gebäude aufgeblendet wurden. Das Ensemble ist aus architekturtypologischen Aspekten Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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